Hospiz

Grundsätze der Hospizarbeit
Das Sterben wird als ein Teil des Lebens betrachtet, der nicht verdrängt werden muss oder darf. Dieser Teil braucht nicht künstlich verlängert werden, es sei denn natürlich, der 
Patient wünscht dies. Den letzten Lebensabschnitt durch Zuwendungen mit Sinn zu erfüllen ist einer der wichtigsten Grundsätze der Hospizarbeit. Diese lebensachtende und -bejahende Grundhaltung schließt aktive Sterbehilfe zwingend aus. Ziel ist vielmehr, dem Menschen ein Leben mit möglichst wenig unnötigem Leid, umsorgt von Familie, Freunden und Mitmenschen zu bereiten.

Der Kranke wird stets in seiner Würde als Mensch wahrgenommen. Die Achtung des Wertes jeden Lebens, die Bewahrung des Selbstbestimmungsrechts, die Respektierung 
der religiösen und ethischen Weltanschauung des Kranken sind Grundsätze des Hospizgedankens.

 

Ziele und Aufgaben

Im Mittelpunkt der Hospizarbeit steht der Kranke und seine Angehörigen mit seinen körperlichen, sozialen, seelischen und spirituellen Bedürfnissen. Die Begleitung erfolgt immer aus freiem Willen und unabhängig von Herkunft, Stellung, religiöser Überzeugung und dergleichen. Die Hospizarbeit soll ein lebenswertes Leben in der Umgebung gewähr-
leisten, in der der Mensch zu dieser Zeit lebt - Zuhause, im Krankenhaus, im Alten- oder Pflegeheim.

Die Hospizarbeit schließt auch die Begleitung der Angehörigen und Freunde mit ein, auf Wunsch auch über den Tod des Kranken hinaus. Die Begleitung geschieht in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegenden,

Seelsorgern, Hilfsdiensten, Sozialarbeitern und Hospiz-schwestern, insbesondere unter Einbeziehung ihrer Kenntnisse in Symptomkontrolle und Schmerztherapie, bis hin zum Bestattungsunternehmen. Nur durch diese Zusammenarbeit kann eine individuelle und optimale 
Begleitung realisiert werden. Die Arbeit der Hospize ersetzt somit auch niemals die Arbeit anderer, sondern ergänzt sie. 

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