Feuerbestattung

Für die Feuerbestattung ist eine schriftliche Verfügung 
zwingend. Häufig wird diese Verfügung im Testament 
festgelegt. Bitte beachten Sie, dass dies nicht sinnvoll ist, da die Testamentseröffnung manchmal erst Wochen nach einem Trauerfall stattfindet. Bei einem plötzlichen Todesfall kann die Verfügung auch vom nächsten Angehörigen getroffen werden. Bei der Feuerbestattung, die mit oder ohne Trauerfeier stattfinden kann, wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und beigesetzt. Trauerfeier, Einäscherung und Beisetzung der Urne können an verschiedenen Orten vorgenommen werden. Als Beisetzungsstätten werden Familiengräber, Urnengräber, Urnennischen bzw. Urnenwände angeboten.

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Bestattungen Karl Liegl
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