Für die Feuerbestattung ist eine schriftliche Verfügung
zwingend. Häufig wird diese Verfügung im Testament
festgelegt. Bitte beachten Sie, dass dies nicht sinnvoll ist, da die Testamentseröffnung manchmal erst Wochen nach einem Trauerfall stattfindet. Bei einem plötzlichen Todesfall kann
die Verfügung auch vom nächsten Angehörigen getroffen werden. Bei der Feuerbestattung, die mit oder ohne Trauerfeier stattfinden kann, wird
der Verstorbene mit dem Sarg im
Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und
beigesetzt. Trauerfeier, Einäscherung und Beisetzung der Urne können an verschiedenen Orten
vorgenommen werden. Als Beisetzungsstätten werden Familiengräber, Urnengräber, Urnennischen bzw. Urnenwände
angeboten.