Herstellung eines Fingerprints
Der Fingerprint wird nach dem Tod eines
Angehörigen
auf Wunsch abgenommen. Dabei wird vor der
Beisetzung
eine Silikonmasse auf den Finger des Verstorbenen
gege-
ben. Diese Silikonmasse ist anfänglich formbar.
Dadurch
gelangt die Masse auch in kleine Furchen und Spuren
der
Fingeroberfläche. Nach kurzer Zeit härtet das Material
aus
und hält dabei alle Erinnerungsspuren und
Unregelmäßig-
keiten des Fingers fest. Dadurch ist die
detailgetreue
Wiedergabe der Form und Struktur des Fingers
eines
Verstorbenen gewährleistet. Mit der ausgehärteten
Silikon-
masse, die als Gussform für den Fingerprint
verwendet
wird, kann anschließend beispielsweise der Anhänger
mit
dem Fingerprint gefertigt werden. Dazu wird das
ge-
wünschte Material im flüssigen Zustand in die
Silikonform
gegossen. Meist werden hierbei geschmolzene
Edel-
metalle verwendet, die nach dem Erkalten
beziehungs-
weise Aushärten beinahe unvergänglich
sind.